Burgen und Schlösser in Nordrhein Westfalen


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Der Begriff Burg bezeichnet in seiner epochenübergreifenden Bedeutung einen in sich geschlossenen, bewohnbaren Wehrbau in Frühgeschichte, Antike und Mittelalter. Eine herausragende Rolle spielte die Burg im Mittelalter, in dessen Verlauf in Europa eine bis dahin unerreichte Vielzahl von Burganlagen entstand und die Burg als Institution eng mit der Organisationsform der Grundherrschaft verbunden war. Im engeren Sinne des Wortes bezeichnet Burg demnach vor allem einen mittelalterlichen Wohn- und Wehrbau.
Hinsichtlich ihrer Erbauer und deren wohn- und wehrtechnischen Zielsetzungen lassen sich mittelalterliche Burganlagen unterscheiden in:
  • Reichsburgen und Landesburgen, die in das territoriale Herrschaftssystem eines Königs oder Landesherrn eingebunden sind
  • Adelsburgen, die Adligen und ihrem unmittelbaren Gefolge als standesgemäßer, wehrhafter Wohnsitz dienen
  • Kloster- und Ordensburgen, die einer klerikalen Gemeinschaft Schutz bieten bzw. Einfluss sichern
  • Stadtburgen bzw. burgartig befestigte Städte
  • Fliehburgen oder Volksburgen, die einer vollständigen lokalen Bevölkerung vorübergehend als Rückzugsorte in Zeiten der Gefahr dienen. Hierzu zählen auch Kirchenburgen und Wehrkirchen, die in ihrer Funktion als Fliehburg ebenfalls nur temporär genutzt wurden
In der heutigen Verwendung des Wortes wird die mittelalterliche Burg als bewohnter Wehrbau vom neuzeitlichen Schloss als unbefestigtem Wohn- und Repräsentativbau einerseits und von der rein militärisch genutzten Festung andererseits unterschieden.
  • Schloss - Ein Schloss ist ein groß angelegtes, künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, das dem Landesherrn oder anderen Mitgliedern des Adels als Wohnsitz diente
  • Festung - Eine Festung ist eine eigenständige Wehranlage permanenter Bauart, die systematisch für die Verwendung von und den Schutz gegen Feuerwaffen eingerichtet ist. Festungen wurden seit dem 15. Jahrhundert als Reaktion auf den Einsatz schwerer Pulvergeschütze erbaut und waren bis zur Mitte des 20. Jh. üblich
Im Sprachgebrauch des Mittelalters änderten sich die Bezeichnungen für das, was heute als Burg bezeichnet wird, im Verlauf der Zeit immer wieder. Das althochdeutsche Wort burg bezeichnete meistens größere befestigte Siedlungen und Fliehburgen, wurde jedoch auch allgemein für die Stadt angewendet. Im 13. Jahrhundert wurden Burgen überwiegend hus (Haus) und stein (Stein) genannt. Dann verbreitete sich im 14. Jahrhundert die Bezeichnung veste oder vestunge (Festung), bis im 16. Jahrhundert Burgen schließlich allgemein als schlos (Schloss) bezeichnet wurden.
Kennzeichnend für eine Burg war ihre Überhöhung über das umgebende Gelände sowie der kontrollierte Zugang. Im Gebirgsraum errichtete man Höhenburgen auf Bergspornen, an Hängen und häufig auf schwer zugänglichen Berghöhen. Im Flachland wurden dagegen auf künstlichen Erdanhäufungen mit umlaufender Mauer und umgebendem Wassergraben, sogenannte Motten, angelegt. Im Mittelgebirgsraum kommen sowohl Höhen- und Wasserburgen vor, wobei letztere in erster Linie von Angehörigen des niederen Adels (sog. kleinen Herrschaftsträgern) angelegt worden sind. Die Lage hatte zwangsläufig einen einschneidenden Einfluss auf die Größe und Ausstattung einer Burganlage. Wenn Schutz durch Steilhänge oder Felsbarrieren vorhanden war, konnte auf aufwendige Hochbauten meist verzichtet werden.
Die topografische Burgtypologie unterscheidet begrifflich Burgen nach ihrer topografischen Situation, d.h. zwischen Höhenburg/Felsenburg und Niederungsburg/Flachlandburg.
  • Höhenburg ist eine auf einer natürlichen Anhöhe errichtete Burg. Als im 10./11. Jahrhundert Burgen ihren reinen Festungscharakter verloren und in verstärktem Maße adlige Wohnburgen aufkamen, wurde die Höhenburg aufgrund ihrer besseren Verteidigungsmöglichkeiten bevorzugt. Fast 66 Prozent aller heute bekannten Burgen weisen eine solche Höhenlage auf. Anfangs war die Errichtung einer Höhenburg nur dem dynastischen Adel vorbehalten. Ab dem 12. Jahrhundert erbauten auch vornehme Reichministeriale repräsentative Höhenburgen, denen schließlich im 13. Jahrhundert auch der niedere Adel folgte. Höhenburgen können anhand ihrer genauen Höhenlage noch weiter unterteilt werden. Man unterscheidet zwischen: Gipfelburgen, die auf dem Gipfel oder dem Rücken eines rundherum steilen Berges liegen. Hangburgen, die am Hang eines Berges errichtet wurden und so von einem ansteigenden Gelände überhöht werden und Spornburgen, die an drei Seiten von steil abfallendem Gelände begrenzt sind und daher nur zu einer Seite des Berges verteidigt werden mussten.
  • Felsenburg ist eine mittelalterliche Befestigungsanlage, die hauptsächlich in der südlichen Pfalz (Pfälzerwald), im nördlichen Elsass (Nordvogesen) sowie in Nordböhmen und der Sächsischen Schweiz anzutreffen ist, wo große Sandsteinfelsen Ausgangspunkt für den Bau von Wehranlagen sind. Der Burgfelsen ist immer in die Anlage einbezogen. Häufig werden aus ihm Räume, Gänge, Treppen, Brunnenschächte und Zisternen herausgeschrotet. Die Gebäude auf und am Burgfelsen sind häufig als Stein- oder Fachwerkhäuser ausgebildet und nutzen den Burgfelsen als Fundament oder Wand. Die meisten Felsenburgen entstanden im 12. und 13. Jahrhundert und sind inzwischen vielfach zerstört.
  • Weitere Begriffe: Hügelburg, Kammburg, Talrandburg, Zungenburg
  • Niederungsburg (auch Flachlandburg oder Tieflandburg genannt) Der Begriff bezeichnet Burgen, die im Flachland oder in einer Talsohle liegen. In Deutschland sind etwa 34% der nachgewiesenen Burganlagen diesem Typ zuzurechnen. Da Niederungsburgen nicht den Verteidigungsvorteil einer natürlichen Höhenlage haben, wurden bevorzugt andere gut zu verteidigende Bauorte gewählt, wie beispielsweise Fluss- oder Seeinseln oder Sumpfland. Fehlten solche natürlichen Hindernisse, kam den künstlichen Annäherungshindernissen, wie wassergefüllten oder trockenen Gräben, Wällen, Palisaden und Ringmauern eine erhöhte Bedeutung zu. Für die Überhöhung gegenüber dem umliegenden Gelände konnten künstliche Erdaufschüttungen angelegt werden (wie bei der Motte), und auch Wehrtürme erfüllten diesen Zweck. Die frühmittelalterlichen Anlagen (unter anderem slawische Burgen, Wikingerburgen, sächsische Burgen) besitzen oft einen schmalen tiefen Graben und hohe und steile Erdwälle. Sie dienten meist dem Schutz von Flussübergängen und waren Wohnsitze des Adels. Niederungsburgen sind naturgemäß vor allem in Tiefebenen anzutreffen, so beispielsweise im Norddeutschen Tiefland oder in den Niederlanden. Aber auch in Gebirgslandschaften wurden vereinzelt Niederungsburgen angelegt.
  • Wasserburg: Burgtypen, die Wasser als Annäherungshindernis nutzen
  • Flussburg: An einem Flussufer errichtete Burg. In der Regel zusätzlich von Wassergräben umgeben, die vom Flusswasser gespeist werden.
  • Talburg: Burg in einer Talsole. Eine Sonderform sind sogenannte Talsperren, bei denen Wehranlagen im Tal durch Mauern mit Hang- oder Gipfelburgen verbunden sind, so dass dieser Burgtyp eine Kombination aus Höhenburg und Niederungsburg darstellt
  • Weitere Begriffe: Hafenburg, Inselburg, Sumpfburg, Uferburg
Textbearbeitung: AAM WEB / Quelle: Wikipedia